Vertragliches u.
Wirtschaftliches
Bei einem unverbindlichem Gespräch bei uns in der Kindertagespflegestelle "Zur Glückskäferwiese" können Sie meine Vertragskonditionen erfragen.
Über das örtliche Jugendamt ihres Wohnortes kann man sich über eine Bezuschussung für eine Kindertagesbetreuung
erkundigen, wenn man zurück in den Beruf gehen möchte oder bereits berufstätig ist.
In den meisten Kommunen rund um Rheinbach und sogar bei der Stadt Rheinbach gibt es ein Rechtsanspruch von 35 Std./Woche ab dem ersten Lebensjahr eines Kindes, auch wenn man noch nicht im Berufsleben aktiv sind.
Aufgrund diesem Rechtsanspruch werde ich meine zukünftigen Tageskinder erst ab 35 Std./Woche aufnehmen.
Ich nehme auch Tageskinder aus anderen Kommunen auf, wie z.b. aus Meckenheim, Alfter, Swisttal oder Kreis Euskirchen.
Bei Interesse können Sie sich jederzeit melden.