Nimm ein Kind an die Hand

und lass Dich von ihm führen.


Betrachte die Steine, die es aufhebt

und höre zu, was es Dir erzählt.

 

Zur Belohnung zeigt es Dir eine Welt,

die Du längst schon vergessen hast.

 

unbekannter Verfasser

 

 


Liebe Eltern!

 


Wenn Sie die Absicht haben Ihr Kind von mir betreuen zu lassen, sollten Sie folgendes bedenken:


Planen Sie den Rückgang ins Berufsleben rechtzeitig und bedenken Sie, dass ihr Kind eine Eingewöhnungszeit benötigt.


Als Eltern haben Sie ein Mitspracherecht, wenn es um die Betreuung Ihres Kindes geht, insbesondere auch bei der Auswahl der Betreuungsart.


Sie können sich gerne bei einer Kinderbetreuungsstelle / Jugendamt melden. Prüfen Sie im Vorfeld, welche Tageseinrichtung die am Besten geeignete für Ihr Kind ist.


Überdenken Sie schon bevor Sie den Vertrag abschließen, wer eine Betreuung Ihres Kindes im Krankheitsfall übernehmen kann. Das betrifft auch die Betreuung während der Schließ- und Urlaubszeiten.


Im Betreuungsvertrag werden alle wichtigen Vereinbarungen zwischen Ihnen, den Eltern und mir, der Tagespflegeperson, festgehalten und sind mit der Unterzeichnung des Vertrages rechtsgültig.


Der Betreuungsvertrag ist mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende beidseitig kündbar.

Ich habe für meine freiberuflich, selbständigen Tätigkeit eine Unfall- und Haftpflichtversicherung für Tagespflegepersonen abgeschlossen.


Wichtig ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Ihnen und mir. Treten Probleme oder Meinungsverschiedenheiten auf, werden diese nicht vor den Kindern besprochen, sondern in einem ruhigen, persönlichen Gespräch außerhalb der Bring- und Abholzeit.


Erkrankte Kinder gehören nicht in meine Kindertagespflegestelle. Das Ansteckungsrisiko

ist zu hoch für die anderen Tageskinder, für mich und für meine Familie.


Für alle Plätze besteht die Möglichkeit einer Kostenerstattung oder Förderung nach Antragstellung und deren Prüfung durch das Jugendamt.


Die Eingewöhnungszeit wird separat abgerechnet und gehört nicht zum Betreuungsvertrag, diese wird nicht immer vom Jugendamt übernommen.

Die Betreuungspauschale wird stets im voraus auf das Bankkonto der Tagespflegeperson überwiesen und Essensgeld wöchentlich im voraus, da das Essen bestellt wird.

Zusätzliche Betreuung wird seperat am Monatsende abgerechnet und in Rechnung gestellt, diese wird dann auf das Bankkonto der Tagespflegeperson überwiesen.


Sie erhalten eine Jahresabrechnung, um Ihre Aufwendungen dem Finanzamt gegenüber steuerlich geltend machen zu können.


Ich freue mich auf Ihr Kind und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen!

 

Ihre Tagesmutti


Heike May


 

 Aktuelle Betreuungszeiten: 

 

Montags bis Donnerstags

von 

7:00 Uhr bis 16:00 Uhr

 

und

 

Freitags 

von

7:00 Uhr bis 15:00 Uhr 

 

 

Achtung:

 

 Ab August 2026 kann 

eventuell erst wieder ein neuer Betreuungsplatz

ab 35 Std. pro Woche

zur Verfügung gestellt werden.

 

Man kann sich,

auch schon,

während der Schwangerschaft, 

sich um einen 

eventuellen Betreuungsplatz bemühen.

 

Bei Interesse kann man sich gerne Informationen über ein Betreuungsbedarf holen.

 

Man kann sich ggf. auf eine Warteliste setzen, falls noch ein

Betreuungsplatz

frei werden sollte,

da die Nachfrage sehr groß ist.

 

Bei Interesse können Sie sich jederzeit in der Betreuung telefonisch melden.

 

 

 

Telefonisch bitte nur von

 

Montags bis Freitags 

von 8:00 bis 15:00 Uhr

 

 

unter

 

 

02226 - 8372966

 

und 

 

0178 - 8220959

 

ggf.

kann man versuchen in der 

Betreuung uns zu erreichen. 

 

Einen lieben Gruß 

Tagesmutti 

Heike May