Wenn Sie die Absicht haben Ihr Kind von mir betreuen zu lassen, sollten Sie folgendes
bedenken:
Planen Sie den Rückgang ins Berufsleben rechtzeitig und bedenken Sie, dass ihr Kind eine
Eingewöhnungszeit benötigt.
Als Eltern haben Sie ein Mitspracherecht, wenn es um die Betreuung Ihres Kindes geht,
insbesondere auch bei der Auswahl der Betreuungsart.
Sie können sich gerne bei einer Kinderbetreuungsstelle / Jugendamt melden. Prüfen Sie im Vorfeld,
welche Tageseinrichtung die am Besten geeignete für Ihr Kind ist.
Überdenken Sie schon bevor Sie den Vertrag abschließen, wer eine Betreuung Ihres Kindes im
Krankheitsfall übernehmen kann. Das betrifft auch die Betreuung während der Schließ- und Urlaubszeiten.
Im Betreuungsvertrag werden alle wichtigen Vereinbarungen zwischen Ihnen, den Eltern und mir, der
Tagespflegeperson, festgehalten und sind mit der Unterzeichnung des Vertrages rechtsgültig.
Der Betreuungsvertrag ist mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende beidseitig
kündbar.
Ich habe für meine freiberuflich, selbständigen Tätigkeit eine Unfall- und
Haftpflichtversicherung für Tagespflegepersonen abgeschlossen.
Wichtig ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Ihnen und mir. Treten Probleme oder
Meinungsverschiedenheiten auf, werden diese nicht vor den Kindern besprochen, sondern in einem ruhigen, persönlichen Gespräch außerhalb der Bring- und Abholzeit.
Erkrankte Kinder gehören nicht in meine Kindertagespflegestelle. Das Ansteckungsrisiko
ist zu hoch für die anderen Tageskinder, für mich und für meine Familie.
Für alle Plätze besteht die Möglichkeit einer Kostenerstattung oder Förderung nach Antragstellung
und deren Prüfung durch das Jugendamt.
Die Eingewöhnungszeit wird separat abgerechnet und gehört nicht zum Betreuungsvertrag, diese wird
nicht immer vom Jugendamt übernommen.
Die Betreuungspauschale wird stets im voraus auf das Bankkonto der Tagespflegeperson überwiesen
und Essensgeld wöchentlich im voraus, da das Essen bestellt wird.
Zusätzliche Betreuung wird seperat am Monatsende abgerechnet und in Rechnung gestellt, diese wird
dann auf das Bankkonto der Tagespflegeperson überwiesen.
Sie erhalten eine Jahresabrechnung, um Ihre Aufwendungen dem Finanzamt gegenüber steuerlich
geltend machen zu können.
Ich freue mich auf Ihr Kind und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen!